Honorarberatung – Die Politik erhöht den Druck
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Der Kampf der Kulturen zwischen Provisions- und Honorarberatung geht in eine neue Runde. Seit dem 1.8.2014 ist die Honorar-Anlageberatung von Banken und Vermögensverwaltern, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz benötigen, ebenso geregelt wie die Honorar-Finanzanlageberatung nach der Gewerbeordnung für Investmentprodukte und Beteiligungen.
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