BGH-Urteil – Allianz siegt, Verbraucherschützer zürnen
Grund hätte er gehabt, denn die Richter schmetterten eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) ab, die den Münchenern eine ungerechte Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung (LV) vorwarf (s. PLATOW v. 21.6.). Darüber hinaus wurde im Prozess die Wirksamkeit diverser Klauseln in Bedingungen, Produktinformationsblättern und Versicherungsinformationen behandelt.
Doch auch dort hat der BGH „kein Urteil im Sinne der Verbraucher getroffen“, gesteht die VZHH ein. Das sorgt für Frust, denn die Allianz gibt bei Klauseln und Bedingungen nicht selten den Marktstandard vor, weswegen das Urteil „die ganze Branche betrifft“, sagt Sandra Klug, Abteilungsleiterin der VZHH.
Die Versicherer können sich im Ernstfall meist auf den BGH verlassen, denn auch bei vorherigen, grundlegenden Prozessen bestätigten die Richter in aller Regel den Status Quo. Das war bspw. im sog. „Treuhänderstreit“ der Fall. Der BGH entschied, dass Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht automatisch unwirksam werden, nur weil der verantwortliche Treuhänder möglicherweise nicht unabhängig (vom Versicherer) ist.
Auch dass PKV-Versicherer sämtliche Grundlagen ihrer Prämienkalkulation offenlegen müssen, verneinte der BGH. Bei der Begründung von PKV-Prämienerhöhungen in 2020 lief es auf ein Unentschieden hinaus: Einige Versicherte bekamen Beiträge zurück, doch die Anbieter besserten nach und erhöhten nach Ansicht von Kritikern später die Beiträge erneut. Grundlegende Änderungen in der LV (und PKV) implementierte der BGH zuletzt nicht. Frau Klug fasst das auf ihre Art zusammen: „Der legale Betrug bei Lebensversicherern geht weiter.“ mv