Versicherungen

Bundesrat will Versicherte schützen

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Der Bundesrat hat am 14.12.12 das so genannte SEPA-Begleitgesetz, das den europäischen Zahlungsverkehr harmonisieren soll und Regelungen zum Lebensversicherungsrecht enthält, in den Vermittlungsausschuss überwiesen (BR-Drs. 702/12).

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Die Länderkammer hält die vom Bundestag beschlossenen Änderungen, die die Auszahlungsbeträge von Lebensversicherungen mindern können, für überarbeitungswürdig. Der Bundesrat will in der aktuellen Niedrigzinsphase zwar ebenfalls die Unternehmen entlasten, jedoch ohne die zusätzlichen Belastungen einseitig auf die Versicherten abzuwälzen. Dass jedoch der Rückgriff auf die Bewertungsreserven und die Trennung bei der Überschussbeteiligung die einzigen Mittel sein sollen, um die aktuellen Probleme der Versicherer zu lösen, halten die Ländervertreter für nicht nachvollziehbar. Vielmehr müssten neben den Versicherungsnehmern auch die Unternehmen ihren Beitrag leisten, so das Gremium.

Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses sind damit auch die ab 2014 geplanten neuen EU-Regeln für Überweisungen auf Eis gelegt, mit denen die Abwicklung inländischer und grenzüberschreitender Geldtransfers innerhalb der EU vereinfacht werden sollen. Das Gesetz legt auch die Grundlage für die neue 22-stellige, europaweit einheitliche Kontonummer (IBAN), die die alten Zahlenkombinationen bis spätestens Februar 2016 ablösen soll.

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