Ein Jahr DSGVO – Die Schonfrist für Unternehmen ist vorbei
In der Praxis besteht nach wie vor große Unsicherheit hinsichtlich der konkreten Anforderungen und Auswirkungen des noch jungen Regelwerks. Dies dürfte denn auch die Aufsichtsbehörden dazu bewogen haben, trotz des in der DSGVO zur Verfügung stehenden Arsenals an Sanktionsmöglichkeiten bei der Verfolgung von Datenschutzverstößen anfangs Milde walten zu lassen. Dies lag wohl auch daran, dass zumindest einige Datenschutzbehörden nicht über den erforderlichen Personalbestand für eine offensivere Verfolgung von Datensündern verfügten. Mittlerweile haben die Behörden dem Vernehmen nach aber aufgerüstet. Die inoffizielle Schonfrist scheint vorbei zu sein. Fehler werden jetzt teuer bestraft. Derzeit erarbeitet Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, mit seinem Team sowohl in der Datenschutzkonferenz als auch auf EU-Ebene einen gemeinsamen Kriterienkatalog. Er betont aber: „Unser Ziel ist nicht die größtmögliche Zahl von Bußgeldern, sondern die kleinstmögliche Zahl von Datenschutzverstößen.“