Versicherer

EU als Rettungsanker für die Restschuldversicherung

Den Versicherern droht ein Einschnitt bei der gleichermaßen lukrativen wie wegen Kosten und Transparenz umstrittenen Restschuldversicherung (RSV).

Sie sichert als eine Art Risikolebensversicherung die Erfüllung von Kreditraten, wenn ein Kunde, bspw. wegen Jobverlust oder Krankheit, nicht mehr leisten kann. Laut Zahlen des Versicherungsverbandes GDV wurden 2022 rd. 78 000 Verträge dieser Art mit laufender Beitragszahlung von 47,6 Mio. Euro abgeschlossen.

Für Vermittler war sie dermaßen einträglich, dass ab dem 1. Juli 2022 die Courtage gesetzlich auf 2,5% der versicherten Darlehenssumme begrenzt wurde – später zog die BaFin auch in der Lebensversicherung die Daumenschrauben an. Zudem unterzeichneten viele Versicherer unter dem GDV-Dach eine „freiwillige RSV-Selbstverpflichtung“, die Qualität und Fairness gewährleisten soll. Doch die Beschwichtigung misslang.

Kürzlich wurde vom deutschen Gesetzgeber die Einführung einer siebentägigen Wartefrist zwischen dem Abschluss eines Verbraucherdarlehens und einer Restkreditversicherung beschlossen. Wichtig, sie gilt nicht bei Immobiliendarlehen. Dennoch spricht der Versichererverband von einem „faktischen Verkaufsverbot“. Der Gesetzentwurf sei ein „EU-rechtswidriger Schnellschuss“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen und widerspreche der im Oktober neu gefassten EU-Verbraucherkreditrichtlinie.

Die Hannoversche Lebensversicherung (Teil der VHV) erwartet „keine wirklichen Auswirkungen auf das Geschäft“. Ihre Produkte würden nicht im Fokus der Regelung stehen, da die Wartezeit nicht bei Immobilienkrediten gelte. Interessant wird sein, ob ein Unternehmen mit Verweis auf EU-Recht klagen wird. Die R+V ist „aktuell in Prüfung“, da sie „erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes“ hat. Dem Widerspruch zur Verbraucherkreditrichtlinie sollte „dringend nachgegangen werden“. Das bei der Finanzwirtschaft oft missliebige EU-Recht könnte am Ende ironischerweise der RSV-Rettungsanker werden. mv

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