Freshfields berät Daimler bei Kooperation mit Renault-Nissan
Die Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat den Daimler-Konzern dabei in rechtlichen Fragen unterstützt. Das beratende Team umfasste u. a. die Frankfurter Partner Christoph L. Gleske (Gesellschafsrecht/M&A, Bank- und Finanzrecht), Christian Decher und Andreas König (beide Gesellschaftsrecht/M&A).
Die Automobilhersteller werden u. a. bei der Entwicklung und Produktion der nächsten Generation kleiner Fahrzeuge kooperieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der gemeinsamen Entwicklung und Produktion sowie der gegenseitigen Belieferung mit Diesel- und Benzinmotoren. Die Parteien haben auch eine Zusammenarbeit im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge vereinbart, durch die Daimler sein Portfolio mit einem kleineren Nutzfahrzeug, das bei Renault produziert wird, abrunden will. Die Konzerne unterstreichen ihre strategische Kooperation durch gegenseitige Kapitalbeteiligungen. Renault und Nissan, die bereits durch eine substanzielle Überkreuzbeteiligung verbunden sind, werden einen gemeinsamen Anteil von 3,1% am Kapital von Daimler erwerben, während Daimler je 3,1% am Kapital von Renault und Nissan erwirbt. Durch die Kooperation sollen sich in den kommenden fünf Jahren Einsparungen in Milliardenhöhe ergeben.