Versicherer

FWU – Offenbart drohende Pleite Aufsichtsprobleme?

Niemand wird gerne ungerechtfertigt gescholten. Doch genau das droht der BaFin im Fall der drohenden Insolvenz der FWU AG, der Muttergesellschaft des Luxemburger Lebensversicherers FWU Life Lux, der auch in Österreich und Deutschland tätig ist.

30. Juli 2024
Eine Person, welche ein Hologramm in der Hand hält, welches für Absicherung und Schutz steht
© AdobeStock

Das Unternehmen kann offenbar die Anforderungen hinsichtlich Solvenz- und Mindestkapital nicht mehr erfüllen und hat einen Insolvenzantrag gestellt – eine PLATOW-Anfrage an das Unternehmen blieb unbeantwortet. Aus diesem Grund hat die für das Unternehmen verantwortliche luxemburgische Finanzaufsicht CAA ein Auszahlungsverbot verhängt, die österreichischen Kollegen bei der FMA ein Neugeschäftsverbot.

Die laut Unternehmen rd. 300.000 Kunden (Beitragssumme insg. 9 Mrd. Euro) kommen also nicht an ihre Guthaben. Unter diesen befinden sich viele Deutsche, doch Maßnahmen liegen in den Händen von CAA und FMA. Wenn die „FWU“ das Finanzloch durch Verkäufe oder Kapitalzuschüsse nicht innerhalb der nächsten drei Monate schließen kann, droht der Verlust der Geschäftslizenz und die Abwicklung, was Kundengelder gefährdet. Ein Teil des (deutschen) Kundenfrusts würde dann wohl auch an der BaFin hängen bleiben. Das wollen alle Beteiligten verhindern. Nicht einspringen würde bei einer Pleite der FWU die deutsche Lebensversicherungs-Auffanggesellschaft Protektor.

Schutzlos sind die Kunden allerdings nicht. Nach den österreichischen Bestimmungen müssen Versicherungsunternehmen in der Lebensversicherung einen sog. Deckungsstock (Sondervermögen) bilden, der dazu dient, die Erfüllung der Ansprüche aus Versicherungen zu gewährleisten. Im luxemburgischen Recht ist ein Mechanismus inkludiert, der es der Aufsicht erlaubt, gebundene Vermögenswerte des Lebensversicherungsunternehmens auf Bankkonten zu sperren. Diese könnten zur Befriedigung der Ansprüche aus Versicherungen genutzt werden. Ob diese Mechanismen den (deutschen) Kunden bekannt sind und ob genügend Mittel zur Erfüllung der Ansprüche vorhanden sind, ist derzeit unklar.

Die CAA äußerte sich auf Anfrage nicht zum Fall, die BaFin muss bei Aussagen zu Einzelunternehmen vage bleiben, spricht aber von einer klar geregelten Aufsichtssituation. Die europäische Aufsicht EIOPA erklärt auf Anfrage, dass sie die Situation beobachte und „in enger Abstimmung mit den zuständigen nationalen Behörden“ stehe.

Anders ausgedrückt bedeutet das: Wir können da nichts machen. In den Worten spiegelt sich wohl Frust, denn schließlich hatte EIOPA-Chefin Petra Hielkema das Problem der länderübergreifenden Versicherungsaufsicht mehrfach angesprochen (s. PLATOW v. 21.11.23). Wiederholt hat sie mehr Kompetenzen für ihre Behörde eingefordert, war damit aber sowohl bei den nationalen Aufsichten wie auch den Staaten ins Leere gelaufen. Die FWU könnte ihre Chance für einen Neuanlauf sein, wenn die FWU-Pleite in einem Desaster enden sollte. mv

Der Text wurde am 6.8.24 angepasst.

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