Versicherer

GDV von neuen Solvency II-Regeln nicht überzeugt

Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hat einen umfangreichen Plan zur Überarbeitung der erst seit 2016 geltenden Solvency II-Regeln vorgelegt. Nach diesen Vorgaben müssen Versicherer ihr Kapitalgeschäft steuern. Damit bleibt der Review-Prozess trotz der Corona-Pandemie im Großen und Ganzen im Zeitplan.

17. Dezember 2020
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
© GDV

Ursprünglich hätte die Eiopa bis zum Sommer ihre 19 Handlungsempfehlungen der EU-Kommission einreichen sollen (s. PLATOW v. 17.7.19). Viel wichtiger ist aber das vorgelegte Ergebnis. Unterm Strich müssen sich die Versicherer im Zuge der anhaltenden Niedrigzinsen auf deutlich höhere Kapitalanforderungen einstellen. Zu Beginn dieses Überprüfungsprozesses im Sommer 2019 zeigte sich der Branchenverband GDV, der die deutschen Interessen in Brüssel vertritt, noch sehr zuversichtlich. Zwar sei ein „wichtiger Meilenstein“ erreicht, doch vom Maßnahmenkatalog ist GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen nicht überzeugt.

Auf Dauer müssten die europäischen Versicherer bei einer Umsetzung in erheblichem Maße zusätzliches Kapital für langfristige Zins- und Kapitalmarktrisiken aufbauen. Damit jedoch würde der Investitionsbeitrag der europäischen Versicherer zu EU-Projekten wie Kapitalmarktunion und Green Deal zwangsläufig geringer. Positiv wertet der GDV die vorgeschlagenen Verbesserungen zur Stärkung des Proportionalitätsprinzips. „Das spart nicht nur Kosten, sondern setzt wichtige Managementressourcen frei, die bislang durch bürokratische Prozesse ohne Mehrwert gebunden sind“, sagt Asmussen. Das Eiopa-Konzept geht nun zu weiteren Beratungen an die EU-Kommission, anschließend muss auch das EU-Parlament zustimmen. Nach früheren Einschätzungen des GDV könnte das überarbeitete Solvency II-Regelwerk frühestens 2022 in Kraft treten.

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