Honorarberatung – Die Politik erhöht den Druck
"
Der Kampf der Kulturen zwischen Provisions- und Honorarberatung geht in eine neue Runde. Seit dem 1.8.2014 ist die Honorar-Anlageberatung von Banken und Vermögensverwaltern, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz benötigen, ebenso geregelt wie die Honorar-Finanzanlageberatung nach der Gewerbeordnung für Investmentprodukte und Beteiligungen.
"- DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
- Wissen was die Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen bewegt
- 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
- inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
- monatlich kündbar