Kapitalerhöhung – Commerzbank holt erneut externen Rat ein
Neben ihrem Inhouse-Team um Bernd Singhof und Günter Hugger holte die Commerzbank erneut externen Rechtsrat ein und mandatierte Teams der Sozietäten Cleary Gottlieb Steen & Hamilton unter Führung der Partner Hanno Sperlich, Ward Greenberg und Gabriele Apfelbacher (alle Kapitalmarktrecht, Frankfurt) und Hengeler Mueller mit den Partnern Hartwin Bungert (Gesellschaftsrecht, Düsseldorf) und Wolfgang Groß (Kapitalmarktrecht, Frankfurt).
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, die den SoFFin verwaltet, wurde von einem Team der Sozietät Jones Day begleitet, auf deutscher Seite waren die Partner Karsten Müller-Eising (Kapitalmarktrecht), Carsten T. Gromotke (Kartellrecht, beide Frankfurt) sowie Wolfgang Hölters (Aktienrecht) und Claudia Leyendecker (Bank- und Finanzrecht, beide Düsseldorf) beteiligt. Im Zuge der Transaktion wird der SoFFin seine Bezugsrechte voll ausüben und entsprechend seiner bisherigen Aktienbeteiligung von 25% stille Einlagen in Aktien wandeln. Zudem soll das begleitende Bankenkonsortium unter Führung von Deutscher Bank, Citigroup und HSBC zu Beginn der Bezugsfrist Commerzbank-Aktien aus dem Bestand des SoFFin bei Investoren platzieren. Damit würde der SoFFin an der Kapitalerhöhung teilnehmen, ohne neues Kapital zu investieren und dabei seine Aktienbeteiligung auf voraussichtlich weniger als 20% reduzieren.