Versicherungen

Manager suchen verstärkt Schutz in D&O-Policen

Ein Ausrutscher auf glattem Boden ist vielleicht noch zu verkraften. Aber ein nachgewiesener Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten kann einen Manager gründlich ruinieren und ihm seinen Job kosten. Entsteht dem Unternehmen ein Schaden, können Führungskräfte persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Dies gilt nicht nur für Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer. Auch leitende Angestellte, Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigte haften unter Umständen persönlich.

30. September 2015
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