Reform der Altersvorsorge
Bald startet die neue staatlich geförderte Altersvorsorge. Ein heftiger Verteilungskampf steht bevor. Wir nehmen diesen entscheidenden Moment zum Anlass, ein neues Format zu schaffen. Norbert Rollinger, Chef der R+V und GDV-Präsident, eröffnet den ersten PLATOW Dialog.

Die Schlacht in der Finanzbranche um die neue staatlich geförderte Altersvorsorge ist eröffnet. Der Neobroker Scalable Capital hat bereits mit einem extrem günstigen Produkt eine Kampfansage an die etablierten Banken, Sparkassen, Fondsmanager und Versicherer geschickt. Der Chef des genossenschaftlichen Spitzeninstituts DZ Bank, Cornelius Riese, erwartet einen Verteilungskampf in selten dagewesenen Dimensionen. Bei allen Gegensätzen sind sich die Wettbewerber in einem Punkt einig: Der Staat mischt sich mit seinem geplanten Produkt unzulässig in den freien Wettbewerb ein. Grund genug, das Thema Altersvorsorge zum Auftakt für unser neues Format „PLATOW Dialog“ zu machen. Namhafte Vertreter der Branche wie der Politik positionieren sich bei PLATOW in den kommenden Wochen zu dem Thema.
Der Kuchen, um den sich alle rangeln, ist üppig: Mehr als 50 Millionen Menschen gelten hierzulande als förderberechtigt für das neue Altersvorsorgedepot. Mit dem heutigen Beitrag äußert sich ein prominenter Vertreter aus der Reihe der Versicherer: R+V-Chef Norbert Rollinger, der zugleich Präsident des Branchenverbands GDV ist. Für die Versicherer steht mit dem Start des Altersvorsorgedepots am 1. Januar 2027 am meisten auf der Kippe. Sie hatten das Geschäft mit der Riester-Rente an sich ziehen können. Die Riester-Rente setzte auf eine hundertprozentige Garantie der Beiträge. Das passte exakt in das Konzept der Assekuranz. Da aber eine Garantie zulasten der Rendite geht, sollen die neuen Altersvorsorgeprodukte ihr Hauptaugenmerk auf Renditechancen am Kapitalmarkt richten.
Rollinger hält den Neustart trotzdem für richtig. Das alte Verfahren nennt er „ein bürokratisches Dickicht aus Zertifizierungspflichten, Zulagenverfahren und Dokumentationsaufwand“. Er begrüßt die höhere Renditeorientierung und die größere Wahlfreiheit zwischen Garantie- und Renditeprodukten ohne Beitragsgarantie.
Eine Frage bleibt für ihn aber völlig ungeklärt: die lebenslange Absicherung durch die private Altersvorsorge. Er sieht bei diesem Punkt eine große Schwäche in den Auszahlplänen der Altersvorsorge- und Standarddepots: „Ist das Kapital verbraucht, enden die Zahlungen. Das ‚Risiko‘ eines langen Lebens bleibt bei der einzelnen Person.“
Die lebenslange Leistung muss seiner Ansicht nach Bestandteil eines staatlich geförderten Produkts sein. Dies könnten Versicherer leisten, indem sie den „Risikoausgleich innerhalb eines Kollektivs“ betreiben. Daher dürfe die Reform der Altersvorsorge nicht bei der Ansparphase enden. „Sie muss auch die Frage beantworten, wie Menschen im Ruhestand dauerhaft abgesichert bleiben.“
Rollinger ist überzeugt: Die Versicherer sind für den neuen Wettbewerb durch ihre jahrelangen Erfahrungen mit den Riester-Produkten gut gerüstet und damit im Vorteil gegenüber dem staatlichen Wettbewerber. Die Garantieprodukte der Versicherer könnten Sicherheit und Kapitalmarktchancen verbinden. Seine Forderung an die eigene Branche lautet: „Allerdings muss die Branche auch jetzt liefern. Die Kunden erwarten verständliche Produkte mit transparenten Kosten und klaren Leistungsversprechen.“ (st)
Privater Wettbewerb statt staatlicher Konkurrenz
Von Dr. Norbert Rollinger
Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ist eine der wichtigsten rentenpolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre. Womöglich handelt es sich sogar um die wichtigste Reform seit Einführung der Riester-Rente. Ab Anfang 2027 tritt neben die weiterhin geschützten Riester-Verträge eine neue geförderte Produktwelt mit verschiedenen Garantiestufen. Damit öffnet die Reform die Tür zu einer stärker kapitalmarktorientierten und flexibleren Form der geförderten privaten Altersvorsorge.
Die Einführung der neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte ist grundsätzlich eine richtige Entscheidung. Zwar war auch Riester vom Grundsatz her völlig richtig und Millionen Menschen profitieren heute von einer zusätzlichen privaten Rente im Alter. Doch ein bürokratisches Dickicht aus Zertifizierungspflichten, Zulagenverfahren und Dokumentationsaufwand machte Riester unnötig teuer und bei vielen Sparern unbeliebt. Hinzu kam die verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie, die die renditeorientierte Kapitalanlage einschränkte. Viele Versicherer – auch die R+V – verabschiedeten sich aus dem Neugeschäft. Es war klar: Die geförderte private Altersvorsorge braucht einen Neustart.
Diesen Neuanfang kann die neue geförderte Produktwelt ermöglichen. Sie lässt mehr Spielraum für unterschiedliche Anlagewünsche und Sicherheitsbedürfnisse. Künftig können Kunden je nach Sicherheitsbedürfnis zwischen drei Produktkategorien wählen. Garantieprodukte sichern wahlweise 80 oder 100% der Beiträge ab, während Altersvorsorge- und Standarddepot ohne Beitragsgarantie auskommen. Damit kann die Vorsorge stärker an den persönlichen Anlagehorizont und die individuelle Risikobereitschaft angepasst werden.
Kapitalmarktchancen brauchen Sicherheitsrahmen
Die Öffnung für Fonds und ETFs ist ein großer Fortschritt. Insbesondere das Altersvorsorgedepot und das Standarddepot ermöglichen eine kapitalmarktorientierte Anlage ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Wer langfristig und breit gestreut investiert, kann an der positiven Entwicklung der Kapitalmärkte teilhaben. Gerade für Menschen mit langem Anlagehorizont entstehen dadurch zusätzliche Chancen.
Allerdings wollen zahlreiche Kunden das Kapitalmarktrisiko nicht komplett selbst tragen, wie wir aus vielen Umfragen und Gesprächen mit Kunden wissen. Für sie bieten die neuen Garantieprodukte die Wahl zwischen einer 80- und einer 100-prozentigen Beitragsgarantie – wobei eine stärke Ausdifferenzierung der Garantien wünschenswert wäre. Der Sicherheitsaspekt hat bei vielen oberste Priorität. Für genau diese Menschen kommt eine besondere Stärke der Lebensversicherung ins Spiel: der Deckungsstock, das Herzstück der Lebensversicherung. Er bündelt die Beiträge der Versicherten und investiert langfristig über verschiedene Anlageklassen hinweg – darunter auch solche, die einzelnen Privatanlegern gar nicht offenstehen. Er bietet einen Rahmen für Risikostreuung, Kapitalanlage und langfristige Leistungsversprechen.
Die unterschiedlichen Produktkategorien des neuen Fördersystems sind deshalb richtig. Garantieprodukte können Sicherheit und Kapitalmarktchancen verbinden, während Altersvorsorge- und Standarddepot bewusst auf eine Beitragsgarantie verzichten.
Auszahlplan beantwortet zentrale Frage nicht
Entscheidend bei der Altersvorsorge ist zugleich die Auszahlphase. Ein Auszahlplan verteilt das angesparte Vermögen über einen festgelegten Zeitraum. Ist das Kapital verbraucht, enden die Zahlungen. Das „Risiko“ eines langen Lebens bleibt bei der einzelnen Person.
Damit sind wir bei einem elementaren Punkt, den eine vom Staat geförderte Altersvorsorge zwingend beinhalten muss: lebenslange Leistungen. Denn lebenslange Kosten erfordern nun einmal lebenslange Leistungen. Bei einer wirklichen Altersvorsorge muss der Staat für die Bürger ein Stück Verantwortung übernehmen, denn diese unterschätzen ihr „Langlebigkeitsrisiko“ erheblich – im Schnitt um sieben Jahre, wie der GDV herausgefunden hat.
Eine lebenslange Rente löst dieses Problem und zahlt unabhängig davon, wie lange die Rentenphase dauert. Dieses Versprechen können grundsätzlich nur Versicherer geben. Sie organisieren den Risikoausgleich innerhalb eines Kollektivs und kalkulieren die lebenslange Leistung auf versicherungsmathematischer Grundlage.
Das ist weit mehr als nur eine zusätzliche Produktvariante. Es geht um die Absicherung eines zentralen Lebensrisikos. Ein Depot kann Vermögen aufbauen und ein Auszahlplan kann Vermögen verteilen. Aber nur die Versicherung kann daraus ein Einkommen machen, das lebenslang reicht. Deshalb darf die Reform die Altersvorsorge nicht auf die Ansparphase verkürzt werden. Sie muss auch die Frage beantworten, wie Menschen im Ruhestand dauerhaft abgesichert bleiben.
Der Staat sollte den Rahmen setzen
Einen Punkt bei der Altersvorsorgereform sehe ich ganz besonders kritisch: Der Staat will selbst ein Standardprodukt anbieten. Damit wird er zum Wettbewerber in einem Markt, dessen Regeln er festlegt. Das ist ein ordnungspolitischer Bruch.
Die daraus resultierenden Fragen sind erheblich: Wer trägt die Verantwortung für das staatliche Produkt? Wie wird es finanziert? Wer beaufsichtigt den Anbieter? Wie werden Kosten und Risiken kalkuliert? Wie sollen Verwaltung, Kapitalanlage, Zulagenverfahren und Kundenbetreuung kurzfristig aufgebaut werden?
Ein öffentlich-rechtlicher Anbieter müsste sämtliche Strukturen erst schaffen, über die etwa die Versicherer schon seit Jahrzehnten verfügen. Parallel dazu investieren private Anbieter bereits intensiv in neue geförderte Altersvorsorgeprodukte und die dafür erforderlichen Prozesse – ohne zu wissen, unter welchen Bedingungen der staatliche Konkurrent antritt.
Wir alle wissen: Der Staat ist nie der bessere Unternehmer, Innovationen entstehen immer durch Wettbewerb. Ich persönlich glaube nicht, dass der Staat ein Angebot günstiger und besser organisieren kann. Verwaltung, IT, Kapitalanlage und Kundenservice verursachen auch hier Kosten. Die Rolle des Staates ist vielmehr: Er soll fördern, Regeln setzen und den Verbraucherschutz sichern.
Versicherer haben entscheidenden Vorsprung
Trotz dieser Konkurrenz bietet die Reform den Versicherern eine große Chance. Sie haben gegenüber dem staatlichen Modell einen klaren zeitlichen Vorsprung. Sie verwalten bereits heute langfristige Vorsorgeverträge. Sie verfügen über IT-Systeme und Prozesse und haben Erfahrung bei der Kapitalanlage sowie der Kundenbetreuung. Und sie kennen die Förderlogik und die Anforderungen an dauerhafte Leistungsversprechen.
Die Versicherer können im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Anbieter bereits jetzt handeln. Dieser zeitliche Vorsprung ist für die Branche ein wichtiger Wettbewerbsvorteil – zumindest jetzt noch.
Allerdings muss die Branche auch jetzt liefern. Die Kunden erwarten verständliche Produkte mit transparenten Kosten und klaren Leistungsversprechen. Die Sparer müssen erkennen können, welche Garantie gilt, welche Chancen und Risiken bestehen und mit welcher Auszahlung sie im Alter rechnen können.
Wahlfreiheit statt Pflichtwechsel
Zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge gehört ebenso ein klares Bekenntnis zur Wahlfreiheit. Bestehende Riester-Verträge sollten nicht automatisch in das neue System überführt oder Kunden in dieses gedrängt werden. Riester-Verträge enthalten individuelle Garantien und Ansprüche, die für viele Versicherte weiterhin wertvoll sein können. Für zahlreiche Riester-Sparer wird sich ein Wechsel in eines der neuen geförderten Produkte auch gar nicht lohnen. Deshalb gilt: Wer mit seinem Vertrag zufrieden ist, sollte ihn behalten können. Wer wechseln möchte, braucht einen unkomplizierten Weg. Für eine fundierte Entscheidung ist daher eine qualifizierte Beratung essenziell, wie sie insbesondere die Versicherer mit ihrer Expertise leisten können.
Fazit
Die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte können und werden der geförderten privaten Altersvorsorge neuen Schwung verleihen. Sie erweitern die Anlageoptionen und eröffnen mehr Gestaltungsspielraum. Staatliche Förderung ist dabei sinnvoll, staatliche Konkurrenz nicht. Mir geht es dabei nicht um den Staat als Wettbewerber an sich, sondern darum, dass er nicht gleichzeitig Regelsetzer, Aufseher und Anbieter sein kann, ohne sich selbst zu bevorteilen. Der Staat sollte vielmehr die Bedingungen schaffen, unter denen gute Vorsorge entstehen kann.
Aktuell haben die Versicherer einen Zeitvorsprung gegenüber einem möglichen öffentlich-rechtlichen Anbieter. Darüber hinaus verfügen sie über jahrzehntelange Erfahrung und die passenden Strukturen. Sie können Kapitalmarktchancen mit dem Sicherheitsrahmen des Deckungsstocks und einer lebenslangen Rentenzahlung verbinden. Genau daraus kann eine Altersvorsorge entstehen, die Vermögen aufbaut und bis zum Lebensende verlässlich leistet.
*Dr. Norbert Rollinger ist Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung. Zugleich ist er Präsident des Branchenverbands GDV. Seine berufliche Laufbahn startete der studierte Betriebswirt und Jurist als Berater und Projektleiter bei McKinsey & Company. Es folgten Stationen bei der DBV-Winterthur Gruppe, im AXA Konzern und bei den Generali Versicherungen.
Das Unternehmen
Die R+V zählt zu den führenden deutschen Versicherern. Rund 9 Mio. Kunden vertrauen auf die Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens. Die Produktpalette umfasst alle bekannten Versicherungen für Privatkunden – sowohl Standardprodukte als auch individuelle Vorsorgemöglichkeiten. Im Firmenkundengeschäft ist R+V traditionell eng mit den Unternehmen aus Handel, Handwerk, Gewerbe und Landwirtschaft verbunden. Die R+V Gruppe mit ihren bundesweit rund 17.700 Mitarbeitern erzielte im Jahr 2025 gebuchte Beiträge von knapp 23 Mrd. Euro.
www.ruv.de