Talanx hat keinen Anspruch Girokontos bei der Deutschen Bundesbank
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Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat dessen Klage auf Neubescheidung mit Urteil vom 11.2.10 abgewiesen. Die Bundesbank habe den Kontoeröffnungsantrag des Versicherers ermessensfehlerfrei abgelehnt. Weder vermittle der Grundsatz der Gleichbehandlung noch das Argument der Systemrelevanz ihm einen Anspruch auf Neubescheidung gegen die Bundesbank. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az.: 1 K 2319/09.F).
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