AGI US auf der Anklagebank – Hengeler berät Allianz bei Vergleichen mit Behörden
Für die Allianz mit am Verhandlungstisch saß ein Team der Kanzlei Hengeler Mueller, die den Versicherer gesellschafts- und kapitalmarktrechtlich sowie zu Compliance-Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren und den mittlerweile ebenfalls abgeschlossenen Zivilklageverfahren beraten hat. Beteiligte Partner waren Jochen Vetter, Simon Link (beide Gesellschaftsrecht/Kapitalmarktrecht, München), Daniel Weiß (Compliance, Frankfurt) sowie Vera Jungkind (Datenschutz, Düsseldorf).
Mit dem nun geschlossenen Vergleich kommen die Ermittlungen wegen Wertpapierbetrugs zwar zu einem Abschluss, für das US-Geschäft ist das abgelegte Schuldeingeständnis von AGI US aber ein Desaster. Nach Ablauf einer Übergangsfrist wird AGI US von in den USA registrierten Investmentfonds und bestimmten Arten von Pensionsfonds ausgeschlossen. Zudem hat die Allianz ein Memorandum of Understanding über eine langfristige strategische Partnerschaft unterzeichnet, die eine Übertragung der Investment-Management-Aktivitäten von AGI US mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 120 Mrd. US-Dollar auf einen neuen US-Partner vorsieht. Immerhin: In seiner Erklärung stellt das US-Justizministerium auch klar, dass das kriminelle Fehlverhalten auf einige wenige Personen in der Abteilung für strukturierte Produkte beschränkt war und dass es keine Anzeichen dafür gebe, dass die Muttergesellschaft bzw. andere Unternehmen der Allianz-Gruppe von dem Betrug gewusst haben.