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Versicherer schreiben auf Benko ab

In diesen Tagen werden die Bilanzen 2023 der Versicherungen fertig gestellt. Spannend wird der Blick auf die Engagements bei René Benko. Wirtschaftsprüfer kennen keine Gnade, wenn es um Eigenkapitabeteiligungen an dessen Signa-Gruppe geht (Unternehmensanteile, Pfandbriefe, auch Mezzanine).

René Benko, ein österreichischer Unternehmer und Investor und Gründer von der Signa Holding
René Benko, ein österreichischer Unternehmer und Investor und Gründer von der Signa Holding © Signa

Hier sind Abschreibungen unumgänglich. Bei direkten Beteiligungen an Immobilienprojekten sieht das bisher anders aus. So nimmt der gesamte Munich Re-Konzern inkl. Erstversicherungstochter Ergo nach unseren Informationen keine Abschreibungen vor, da alles gut abgesichert sei. Möglicherweise könnte die Luft aber auch hier dünner werden. Bei Banken wie Versicherungen wächst die Sorge vor Zweitrundeneffekten auf dem Immobilienmarkt.

Die Preise für Gewerbeimmobilien stehen unter Druck. Begonnen hat dies mit Home Office und steigenden Zinsen. Die Signa-Pleite dürfte den Prozess beschleunigen. Entsprechend konsequent ist es, wenn Signal Iduna ihr Benko-Engagement in Höhe von rd. 800 Mio. Euro (s. PLATOW v. 23.11.) trotz grundpfandrechtlicher Absicherung nach unseren Informationen jetzt um ein Viertel abschreibt. Man hofft darauf, später wieder zuschreiben zu können. Sicher sein kann sich da aber wohl niemand. Bei der mit über 500 Mio. Euro engagierten R+V Versicherung, die sich auf Anfrage nicht äußern will, ist auch viel Eigenkapital an Benko geflossen. Hier kann man fest davon ausgehen, dass Abschreibungen kommen.

Die BaFin sieht dennoch keinen Grund, über strengere Regeln für Versicherungen etwa bei der Kapitalanlage nachzudenken. Auf Anfrage heißt es, dass Versicherer nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht grundsätzlich in alle Vermögenswerte investieren dürfen, deren Risiken sie erkennen, messen, überwachen, managen und steuern können und die sie bei der Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs angemessen berücksichtigen können.

Sie müssen also über ausreichende Eigenmittel verfügen. Schon seit 2022 stehen Gewerbeimmobilien als sogenanntes Fokus-Risiko im Visier der BaFin. Kreditinstitute mit hohem Gewerbeimmobilien-Exposure werden eng begleitet (u.a. Werthaltigkeitsprüfungen), Kreditvergabe und Immobilienfondsanteile regelmäßig analysiert. Aber auch die Gewerbeimmobilien-Engagements der Assekuranz hat die Aufsicht seither im Visier (u.a. Abfrage des Kapitalanlageverhaltens).

Den von einigen Banken erhobenen Vorwurf einer aufsichtsrechtlichen Ungleichbehandlung von Banken und Versicherungen sieht man bei der BaFin nicht. Er wäre auch schwer zu begründen. Bei einem Fehlengagement der Versicherung leidet zwar die Verzinsung des Endkunden, nicht aber die Bilanz. Ähnlich wie bei von Banken emittierten Investmentfonds. Die BaFin wird das Thema Benko dennoch nicht los. Der Vorwurf einer Hexenjagd, die am Ende erst zum Zusammenbruch von Signa geführt habe, verstummt nicht. Ebenso wie eine angeblich extrem starre Regelauslegung bei der Bewertung vom Immobilienkrediten, die die Kredit-Expertise der Bank nicht berücksichtige. mr

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