Versicherungs-Kartell – Glade Michel Wirtz erzielt Freispruch vor BGH
Der BGH hat damit zu Ungunsten des Bundeskartellamtes entschieden, das einen unbeteiligten Rechtsnachfolger für behauptete Kartellverstöße des von ihm übernommenen Konzerns haftbar machen wollte (Az.: KRB 55/10).
Das Bundeskartellamt hatte gegen 17 Versicherungsunternehmen und 23 persönlich Betroffene Bußgelder in Höhe von insgesamt 159 Mio. Euro wegen angeblicher Kartellverstöße verhängt. Nach einer Übernahme innerhalb dieser Unternehmen 2007 stellte sich die kartellrechtlich bislang ungeklärte Frage der Haftungskontinuität. Der BGH hat nun entschieden, dass der neue Eigentümer die Verantwortung für Kartellbußgelder des übernommenen Unternehmens nur dann tragen kann, wenn er das Unternehmen nach der Übernahme nahezu identisch fortführt. Das sah der BGH im Fall des von Glade Michel Wirtz vertretenen Versicherungskonzerns aber als nicht gegeben an.
Alle anderen Versicherungsunternehmen hatte ihre Einsprüche zwischenzeitlich zurückgenommen, sodass die gegen sie verhängten Bußgelder rechtskräftig geworden sind.