Versicherungen

Verspätete Starthilfe für europäischen Verbriefungsmarkt

Die Europäische Kommission hat kürzlich ihren Aktionsplan zur Schaffung eines Kapitalbinnenmarkts in Europa vorgestellt. Nach den Vorstellungen von EU-Kommissar Jonathan Hill sollten mit Hilfe des entwickelten Maßnahmenpaketes bis spätestens 2019 die wesentlichen Eckpfeiler der Kapitalmarktunion herausgearbeitet werden. 20 Maßnahmen, die den Weg zu einer Kapitalmarktunion ebnen und im Gegensatz zur Bankenunion in allen 28 Mitgliedstaaten gelten sollen.

Unternehmen soll der Zugang zu den Kapitalmärkten erleichtert und die Wirtschaftsdynamik in Europa wieder in Schwung gebracht werden. Hierfür solle das Sparvermögen mit Wachstumschancen zusammengebracht werden, hebt Christian Storck, Partner für Kapitalmarktrecht bei Linklaters, die Bedeutung der Einführung der Kapitalmarktunion hervor. Die in dem Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen zielen auf eine Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für europäische Unternehmen, vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, auf eine Mobilisierung des Kapitals für Investitionsprojekte, insbesondere im Bereich Infrastruktur, sowie auf eine Ausweitung und Diversifizierung der Investitionsmöglichkeiten für private und institutionelle Anleger.

Zu einigen Punkten der durch den Juncker-Plan hervorgerufenen Kapitalmarktunion hat die Kommission bereits konkrete Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt. So werden bspw. die Regelungen für Verbriefungen neu gefasst. Erstmals werden die maßgeblichen Regelungen für Verbriefungen in einer Verordnung zusammengeführt, die Geltung für den gesamten Finanzsektor entfaltet und damit Banken, Versicherungen und Fonds betrifft, bemerkt Oliver Kronat, Partner im Bereich Banking & Capital Markets von Clifford Chance. Diese Vereinheitlichung sei ein erheblicher Fortschritt, allerdings bleibt zweifelhaft, ob durch diese Regelungen das Ansinnen der EU-Kommission, den Verbriefungsmarkt zum Nutzen der Realwirtschaft zu stärken, erreicht wird. Zahlreiche Regelungen seien nur sehr schwer umsetzbar, gibt Kronat zu bedenken.

Des Weiteren wurde von der Kommission eine Novelle der Delegierten Rechtsakte zur Solvency II-Richtlinie angenommen. Hierdurch soll unter anderem eine eigene Anlageklasse für Investitionen in Infrastruktur geschaffen werden, für die das zu unterlegende Risikokapital reduziert wird. Damit sollen bislang bestehende Nachteile für Versicherungen bei einer Investition in Infrastrukturprojekte aufgehoben werden.

Zudem plant die Kommission Änderungen des Prospektrechts mit dem Ziel, insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern. Nach der bereits erfolgten Konsultation darf man gespannt sein, welche Vorschläge von Marktteilnehmern die Kommission nun aufgreift. Erste Legislativvorschläge hierzu werden für Ende November bzw. Anfang Dezember erwartet.

Darüber hinaus hat die Kommission zwei öffentliche Konsultationen zu Risikokapitalfonds und zu gedeckten Schuldverschreibungen eingeleitet sowie mit einer Sondierung zum EU-Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen begonnen. Diese Konsultationen werden voraussichtlich bis zum 6. Januar 2016 andauern. Der Weg zur EU-Kapitalmarktunion bietet noch genügend Raum zur Diskussion und Gestaltung.

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