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Wettlauf um Top-Level-Domains

Das Adress-System im Internet wird deutlich ausgeweitet: Am 12.1.12 hat die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ein dreimonatiges Bewerbungsfenster für neue generische Top-Level-Domains (TLD) geöffnet. Erstmals ist die Vergabe nicht auf wenige, von der ICANN vorgegebene Domain-Endungen beschränkt. Möglich ist damit eine Vielzahl von neuen Domainräumen, etwa branchenspezifische wie „.reise“ und „.versicherung“ oder für bestimmte Gebiete bzw. Gemeinschaften.

„Interessant ist die Bewerbung aber auch für große Markeninhaber, die unter ihrer Marke einen eigenen Domainraum für ihre Kunden oder ihre Vertriebsstruktur aufbauen wollen. Hier entstehen ganz neue Marketingmöglichkeiten“, so Thorsten Troge, Rechtsanwalt bei Taylor Wessing. Insgesamt werden Hunderte neuer TLD-Bewerbungen erwartet. Die ersten neuen Domains werden jedoch frühestens 2013 freigeschaltet.

Der Startschuss für die neuen Domains ist seit längerem erwartet und mehrfach verschoben worden. Vorausgegangen waren ausführliche Vorarbeiten innerhalb der ICANN, an denen sich auch die Markeninhaber beteiligt haben. Das Ergebnis ist ein über 350-seitiges Bewerberhandbuch. „Dieses beschreibt das komplizierte Bewerbungsverfahren einschließlich der Schutzmechanismen für Rechteinhaber“, so Troge. So werden neue Institutionen wie das Trademark Clearinghouse und zusätzliche Schlichtungsverfahren eingeführt, die auch bei der nachfolgenden Vergabe von Second-Level-Domains schnellen Schutz ermöglichen sollen.

Die neuen Domains sind nicht für jedermann – allein die Gebühr von 185 000 Dollar dürfte rechtsmissbräuchliche Bewerbungen, aber auch viele Interessierte abschrecken. Zudem ist der Domain-Registry-Betrieb technisch und finanziell aufwendig. Selbst große Markeninhaber werden sich daher überlegen, ob sich eine Bewerbung lohnt. Markeninhaber sollten generell wachsam sein. Erstes wichtiges Datum ist der 1.5.12, an dem alle neuen TLD-Bewerbungen veröffentlicht werden. Im Laufe des Jahres wird dann bekannt gegeben, ab wann Markeninhaber beim neuen Trademark Clearinghouse ihre Markenrechte hinterlegen können, um verletzenden Domainanmeldungen vorzubeugen. „Es lohnt, sich rechtzeitig mit den neuen Schutzmechanismen vertraut zu machen“, rät Troge. Diese müssten sich zwar erst noch bewähren. „Einige sind aber ernstzunehmende Alternativen dazu, kostspielig eine große Anzahl von Domains präventiv zu registrieren.“

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