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Abgabe von Steuererklärungen für EU-Firmen soll einfacher werden

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Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, könnten Steuererklärungen für in der EU tätige Unternehmen einfacher werden. Mitte März stellte die Kommission einen Richtlinienvorschlag für ein System zur „Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“, kurz GKKB, vor.

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Danach soll für in der EU grenzüberschreitend tätige Körperschaften eine gemeinsame steuerliche Bemessungsgrundlage und zugleich eine zentrale Anlaufstelle für die Abgabe der Steuererklärungen geschaffen werden. Die durch diese Hauptsteuerbehörde festgesetzte GKKB soll nach einer bestimmten Formel auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden. Die Körperschaftsteuersätze an sich sollen die Mitgliedstaaten weiterhin selbst festlegen.

„Ein solches System hätte für Unternehmen auf den ersten Blick den Vorteil, dass sich der Aufwand für die Abgabe der Steuererklärungen verringern würde“, sagt Bernulph von Crailsheim, Partner im Steuerrecht bei Dewey & LeBoeuf in Frankfurt. „Insbesondere für mittelständische Betriebe ist es heute ein Hemmschuh bei der Expansion ins Ausland, dass sie für jedes Land Steuererklärungen einreichen müssen, wobei die Bemessungsgrundlage nicht nach einheitlichen Grundsätzen zu ermitteln ist.“ Größere Unternehmen sind hingegen auf die landesspezifischen Steuervorgaben meist eingespielt. Daher will die EU-Kommission den Unternehmen selbst die Entscheidung überlassen, ob sie die GKKB nutzen wollen oder bei den Landessystemen bleiben. „Wenn sich ein Unternehmen allerdings für die GKKB entscheidet, soll es daran fünf Jahre gebunden sein“, ergänzt von Crailsheim.

In den Mitgliedstaaten bleibt der Richtlinienvorschlag nicht ohne Widerspruch. „Ob der Vorstoß der EU-Kommission überhaupt Chancen auf eine Umsetzung hat, ist längst noch nicht sicher“, so von Crailsheim. Mindestens neun Staaten müssten für eine Einführung der GKKB stimmen. Großbritannien und Irland haben schon signalisiert, nicht teilnehmen zu wollen. Aus deutscher Sicht ist der Vorschlag, trotz aller Tendenz zur Vereinfachung und Kosteneffizienz, nicht unproblematisch. „In der bisher vorgeschlagenen Form ist das System zum Beispiel nur schwer mit der deutschen Gewerbesteuer zu vereinbaren“, sagt von Crailsheim. So bleibt abzuwarten, ob die gute Idee aus Brüssel auch ein gutes Ende in ihrer Realisierung findet.

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