Abweichende Entlohnung gut begründen
Es ist so weit: Das umstrittene Entgelttransparenzgesetz tritt dieser Tage in Kraft. Unternehmen, die mehr als 200 Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigen, müssen sich auf neue Regelungen und Belastungen einstellen. Eckpfeiler des neuen Gesetzes ist der individuelle Auskunftsanspruch von Arbeitnehmern in allen Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. In Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen Arbeitgeber zudem betriebliche Prüfverfahren durchführen und haben erweiterte Berichtspflichten im Lagebericht.
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