Betriebliche Altersversorgung – BAG hält Altersabstandsklausel für zulässig
Eine so genannte Altersabstandsklausel, die eine Witwen- oder Witwerrente in der betrieblichen Altersversorgung ausschließt, wenn der Altersabstand mehr als 15 Jahre beträgt, ist wirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht(BAG) am 20.2.18 entschieden (3 AZR 43/17). Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung vieler Unternehmen, denn Altersabstandsklauseln sind in den so genannten Direktzusagen – d. h. die Verpflichtung zur Zahlung einer Versorgungsleistung bei Fälligkeit unmittelbar an den Versorgungsberechtigten – weit verbreitet.
- DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
- Wissen was die Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen bewegt
- 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
- inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
- monatlich kündbar