Betriebliche Altersversorgung – BAG hält Altersabstandsklausel für zulässig
Eine so genannte Altersabstandsklausel, die eine Witwen- oder Witwerrente in der betrieblichen Altersversorgung ausschließt, wenn der Altersabstand mehr als 15 Jahre beträgt, ist wirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht(BAG) am 20.2.18 entschieden (3 AZR 43/17). Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung vieler Unternehmen, denn Altersabstandsklauseln sind in den so genannten Direktzusagen – d. h. die Verpflichtung zur Zahlung einer Versorgungsleistung bei Fälligkeit unmittelbar an den Versorgungsberechtigten – weit verbreitet.
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