Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Anpassung des KapMuG
„
Allerdings bestehe in einigen Punkten weiterhin Verbesserungsbedarf. So bemängelt die BRAK u. a., dass der Anwendungsbereich des KapMuG nicht auch auf andere Rechtsgebiete wie etwa Fälle von Produkthaftung und die Haftung für Kartellverstöße ausgedehnt wurde. Auch die Deckelung von Streitwert und Anwaltsvergütung sieht die Anwaltskammer als verbesserungswürdig an.
„