EU Data Act – Kommission nimmt Cloud-Anbieter ins Visier
Insgesamt beinhaltet der Entwurf eine ganze Reihe an Rechten und Pflichten im Umgang mit Daten von Verbrauchern und Unternehmen, aber auch Vertragsanforderungen und Interoperabilitätsstandards, die den Anbieterwechsel erleichtern sollen. „Wir wollen Konsumenten und Firmen mehr Kontrolle über ihre Daten geben und klarstellen, wer Zugriff hat und zu welchen Bedingungen“, so Vestager.
Bereits seit einigen Jahren steht der Datenaustausch ganz oben auf der europäischen Agenda und hat nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Sommer 2020, die 2016 geschlossene Datenschutzvereinbarung zwischen der EU und den USA, den sogenannten Privacy Shield, zu kippen, weiter an Brisanz gewonnen.
Vertreter aus Politik und Wirtschaft reagieren unterschiedlich auf den nun vorgelegten Gesetzesentwurf. „Der Data Act kann zur Grundlage einer starken europäischen Datenökonomie werden, die Daten sinnvoll teilt und nutzt und so nachhaltigen Wohlstand generiert“, sagte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Franziska Brantner. Bitkom-Präsident Achim Berg ist da zurückhaltender. „Bei der Weitergabe von Unternehmensdaten an die öffentliche Hand muss nachgebessert werden, um die Prinzipien der Marktwirtschaft zu erhalten“, so Berg. Zudem drohe eine Überregulierung bei internationalen Datentransfers – hier gebe es schon laufende Initiativen wie die aktuellen Verhandlungen zwischen der EU und den USA, um Lösungen für potenzielle Rechts- und Interessenkonflikte zu finden. Ähnlich äußerte sich auch Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Der Data Act sei gut gemeint, aber nicht gut gemacht. „Es ist kontraproduktiv, dass die EU die Vorgaben für die europäische Wirtschaft im datenrechtlichen Regulierungsdschungel erweitert. Die mangelnde Rechtsicherheit hemmt Unternehmen, Daten wirtschaftlich zu nutzen und zu teilen.“ (mit Material von Reuters)