Familienunternehmen

Familienverfassung – „Parteiprogramm“ für Unternehmer-Clans

Unternehmerfamilien und Clans wissen es genau, wie sie ihr Vermögen über Generationen hinweg professionell managen und die Firmenführung strukturieren. Konfliktpotenzial steckt eher dort, wo es um die zwischenmenschliche Gestaltung des „Konstrukts“ Familie geht. Eine Verfassung, die sich genau dem widmet, liegt daher im Trend.

Und das, obwohl der Findungsprozess meist Monate, in Einzelfällen auch mal ein Jahr, dauern kann und das verfasste Schriftstück rechtlich nicht mal bindend ist, wie die Rechtsanwälte Gregor Seikel und Axel Wenzel anlässlich des PALTOW EURO FINANCE Family Office Forums aus ihrer Praxis bei Oppenhoff zu berichten wissen. Dahinter stecke mehr der ideelle Gedanke, sich als Einheit zu präsentieren und ein Fundament aus gemeinsamen Wertvorstellungen und Zielen zu formulieren, erklärt Seikel. Eine Präambel für Familien im Prinzip, die, wenngleich sie nicht rechtsbindend ist, doch sehr wohl einen Impact hat.

Nicht selten ergeben sich aus in der Verfassung formulierten Eckpfeilern Konstellationen, die juristisch verankert werden müssen (bspw. Eheverträge). Wenzel und Seikel stehen Familien und Family Offices sowohl mit klassischer Rechtsberatung als auch mit der Verfassungsfindung zur Seite und wissen, dass keine Familienverfassung abseits weniger Standardregelungen der anderen gleicht und hier oft heftige Konflikte zutage kommen.

Denn die Verfassung geht ans Eingemachte. Fragen wie „Sind auch uneheliche Kinder Teil der Familie?“, „Welche Rolle haben einzelne Mitglieder im Unternehmen?“ oder „Wer ist qualifiziert, über Nachfolgeregelungen zu entscheiden?“ stellen sich Clans dabei oft zum ersten Mal, erklärt Seikel. Auch werden in der Verfassung mittlerweile Transformationsthemen, aktuell ist es der Megatrend Nachhaltigkeit, im familiären Selbstverständnis verankert. Solche Themen liegen insbesondere jüngeren Generationen am Herzen, die verstärkt auf die Rechtsexperten zukommen und Beratung suchen.

Wenzel und Seikel predigen ihren Mandanten zwar stets, dass es grundsätzlich nie zu früh, aber oft zu spät sei, um die Grundfesten für eine oft weit verzweigte Unternehmerfamilie zu legen. Bei einer Familienverfassung, die auf Generationen ausgelegt ist, gilt jedoch: „lieber spät als nie“.

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