Zu diesen Änderungen gehört eine Beschränkung der Informationspflicht gegenüber Anlegern auf wesentliche Änderungen der Vertragsbedingungen und die Verlagerung der Nachweispflicht für den Nichtzugang von Informationen von der Kapitalanlagegesellschaft auf den Anleger. Mit dem geplanten Gesetz soll die Effizienz des Investmentfondsgeschäfts erhöht und der Anlegerschutz verbessert werden.