„Gun Jumping“ – Haftungsrisiken zwischen Signing und Closing
Viele Unternehmenskäufe sind abhängig von der Prüfung und Genehmigung durch Kartellbehörden, wie z. B. das Bundeskartellamt oder die EU-Kommission, was viele Monate in Anspruch nehmen kann. „Während dieser Zeit sollte der Käufer der Versuchung widerstehen, zu viel Einfluss auf das Zielunternehmen zu nehmen, weil die Behörde derartige Handlungen als Vollzug der Übernahme werten und ahnden kann“, warnt Marcel Nuys, Kartellrechtsexperte bei Herbert Smith Freehills.
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