Haftung von Vorständen – Stumpfes Schwert
Die meisten Vorstände und Aufsichtsräte klagen gerne über die angeblich so schwere Bürde der Haftung, der sie von Amts wegen ausgesetzt sind. Christian Strenger, selbst viele Jahre in Führungspositionen der Deutschen Bank, hält dagegen. Die aktienrechtliche Organhaftung sei unwirksam und im Ernstfall ein stumpfes Schwert, schreibt Strenger, der auf Hauptversammlungen dem Management gern die Leviten liest, gemeinsam mit Co-Autorin Julia Redenius-Hövermann von der Frankfurt School in einer Festschrift zum 65. Geburtstag des bekannten Kölner Transaktionsspezialisten Alexander Reuter (Görg), die PLATOW auszugsweise vorab vorliegt.
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