Jahressteuergesetz – Schenken mit Verstand
Weihnachten ist Zeit des Schenkens, insbesondere für Eltern, die Kinder haben. In diesem Jahr macht es für die Eigentümer von Immobilien doppelt Sinn, jetzt noch aktiv zu werden. Nach dem Jahressteuergesetz 2022, das in wenigen Tagen auch den Bundesrat passieren wird und damit Rechtskraft erlangt, orientiert sich ab 2023 die steuerliche Bewertung von Immobilien näher am Verkehrswert, wodurch deutlich höhere Steuern beim Verschenken und Vererben von Immobilien ausgelöst werden.
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