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Machtwort des BGH zu gewerblichen Mietverträgen trifft Investoren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine für die Immobilienbranche brisante Entscheidung getroffen (Az.: XII ZR 114/16). Die höchsten deutschen Zivilrichter halten so genannte Schriftformheilungsklauseln für unwirksam. Die Folge: Jeder Formverstoß begründet nun das Risiko einer vorzeitigen Kündbarkeit. Das trifft sowohl Vermieter und Mieter als auch Investoren von großen Gewerbeobjekten, die beim Kauf entsprechender Immobilien fest mit den Mieteinnahmen gerechnet hatten.

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