Nach BAG-Urteil – Gehaltszuschläge müssen vielfach neu berechnet werden
"
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.9.17 (10 AZR 171/16) eine für die Praxis äußerst relevante Frage zur Berechnungsgrundlage von Nachtzuschlägen geklärt. Geklagt hatte eine als Montagekraft beschäftigte Arbeitnehmerin, die für ihre Arbeit einen vertraglich festgelegten Stundenlohn von 7 Euro brutto erhält.
"- DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
- Wissen was die Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen bewegt
- 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
- inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
- monatlich kündbar