Nach BGH-Urteilen – Im Internet gibt es kein absolutes „Recht auf Vergessenwerden“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.7.20 in zwei Fällen entschieden, dass es im Internet kein so genanntes absolutes Recht auf Vergessenwerden gibt und Suchmaschinen nicht in jedem Fall verpflichtet sind, negative Einträge zu löschen.
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