Stiftungen – Außerordentliche Erträge im Fokus
Wie Stiftungen ihr Vermögen zu verwalten haben, ist im Gesetz kaum geregelt. Auch die Stiftungsbehörden halten sich mit Vorgaben zurück. Dabei ist die Situation für viele Stiftungen angesichts niedriger Zinsen schwierig. Um den Stiftungszweck infolge stark zurückgehender Erträge erfüllen zu können, rücken außerordentliche Erträge in den Fokus, wie Gregor Seikel, Partner bei GSK Stockmann und Rechtsanwalt Knut Mikoleit erläutern.
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