Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten – BFH ändert mit neuem Urteil bisherige Rechtsprechung
Mit Urteil vom 27.11.19 (Az.: V R 23/19), das am 6.2.20 veröffentlicht wurde, hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten geändert und entschieden, dass Aufsichtsräte unter bestimmten Voraussetzungen nicht unternehmerisch tätig sind. Im vom BFH zu entscheidenden Sachverhalt erhielt das Aufsichtsratsmitglied eine jährliche Festvergütung, die keinerlei variable Vergütungsbestandteile aufwies.
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