Beim Thema Rückvergütung hört für Banken der Spaß auf
Nichts anderes passiert gerade beim Thema der „Rückvergütungen“, im englischen Fachjargon „Payment for Orderflow“. Banken und Broker müssen bei Wertpapieraufträgen sicherstellen, dass eine Handelsorder dort abgewickelt wird, wo der Kunde die beste Ausführung bekommt. Laut dem im November veröffentlichten Entwurf ist jegliche Vergütung für eine Weiterleitung an einen bestimmten Handelsplatz verboten. Die Regulierung wurde gemeinhin als Schlag gegen das Geschäftsmodell vieler Neobroker verstanden, deren Geschäftsmodell darauf basiere, die Plattform zu bevorzugen, auf der der Kunde zwar nicht den besten Kurs, der Broker aber die höchste Rückvergütung erhalte.
Auch wenn Branchenvertreter sich betont gelassen geben (Wallstreet:Online und Flatexdegiro etwa erklärten auf PLATOW-Anfrage, die Auswirkungen auf das eigene Geschäftsmodell seien minimal), verlaufen die Demarkationslinien nicht so klar. Im margenschwachen hiesigen Bankengeschäft kämpfen traditionelle Häuser wie auch Neobroker gleichermaßen um jeden Renditepunkt. Mit Erfolg: Ende vergangener Woche erklärte die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuiness, „das letzte Wort“ in dieser Angelegenheit sei noch nicht gesprochen. Der Ausgang ist derzeit ungewiss.
Die Gefahr des Missbrauchs ist keineswegs gebannt: In der Regel wird dem Kunden in der Ordermaske bereits eine Börse zur Ausführung vorgeschlagen. Der Vergleich mit anderen Handelsplätzen und den dort quotierten Geld- und Briefseiten lohnt sich. Und was die Branche angeht: Eine schlanke Aufstellung, eine leistungsstarke IT und kundenfreundliche Oberfläche ermöglichen es jedem Player, profitabel an den volatiler werdenden Märkten zu agieren.