Wie die neue Elementarpflicht Rückversicherer stärker einbindet

Die neue Regierung hat sich auf eine Elementarpflicht für die Wohngebäudeversicherung (WGV) verständigt. Im Neugeschäft darf sie nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden – bei einigen Versicherern ist das bereits Standard. Wichtiger: Sämtliche bestehenden WGV-Verträge sollen zu einem Stichtag um den Elementarschutz-Baustein erweitert werden. Derzeit sind deutschlandweit 54% der Gebäude gegen Elementarschäden wie Hochwasser und Überschwemmung versichert.
Noch offen ist die entscheidende Frage, ob es eine Opt-Out-Lösung geben wird, bei der Hausbesitzer die Elementarpflicht ablehnen können. Im Kern stehen zwei Modelle zur Debatte: Bei einer Opt-Out-Lösung könnten Hausbesitzer die Pflicht ablehnen. Die Folge wäre, dass der Markt moderat wachsen würde, sich aber strukturell kaum etwas verändert. Die andere Möglichkeit ist eine Elementarpflicht ohne Opt-Out. Dann würden alle Wohnhäuser – auch solche mit hohem Gefährdungspotenzial – in einen in der Folge stark vergrößerten Versicherungs-Pool aufgenommen. Kommt es zu diesem Modell, wird die Rückversicherung wichtiger. Sie funktioniert wie ein doppeltes Sicherheitsnetz: Rückversicherer wie Swiss Re übernehmen gegen Prämie einen Teil des finanziellen Risikos der Erstversicherer wie der Debeka – etwa bei Fluten oder schweren Unwettern, die oft in begrenzten Regionen auftreten.
PLATOW hört, dass Rückversicherer der Einführung einer Elementarpflicht grundsätzlich positiv gegenüberstehen – wegen des Bedeutungsgewinns für die eigene Branche. Weniger erfreut zeigen sie sich über die Aussicht, dass es keine Opt-Out-Lösung geben könnte. Denn damit würde die Menge der versicherten Objekte steigen und die Risiken würden größer. Das ließe den Kapitalbedarf wachsen und könnte das Eigenkapital übersteigen. Das war bereits beim Branchentreffen 2024 in Baden-Baden Thema.
Zur Kapitalbeschaffung und Risikosteuerung können Rückversicherer Risiken durch sogenannte Retro-Zessionen untereinander aufteilen oder über sogenannte Sidecars (Zweckgesellschaften) Kapital externer Investoren an bestimmte Risiken binden (Insurance-Linked Securities). Beide Wege verursachen aber Kosten, die die Rückversicherer an die Erstversicherer weitergeben. Diese wiederum müssten sie an die Kunden weiterreichen, denn in den letzten 23 Jahren waren die Erstversicherer in der WGV nur einmal profitabel. „Die Details einer Rückversicherungslösung müsste man sich im Gesetzgebungsverfahren genau ansehen; da erscheint vieles offen zu sein“, bringt der Chef des Versichererverbandes GDV, Jörg Asmussen, das Problem der Politik bei der Elementarpflicht auf den Punkt.