Banken – Luft für „Risikoträger“ wird dünner
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Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung führt unter der Überschrift „Gute Arbeit"" eine Reihe geplanter Änderungen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen auf. Etwas weiter hinten im Koalitionsvertrag, versteckt unter der Überschrift „Finanzmarkt und Digitalisierung"", finden sich gar Pläne für eine Lockerung des Kündigungsschutzes für die so genannten Risikoträger. Sie sollen im Kündigungsschutzgesetz leitenden Angestellten gleichgestellt werden, was den Standort Deutschland vor allem mit Blick auf den bevorstehenden Brexit attraktiver für Finanzinstitute machen soll. Auf welche Änderungen sich die Banker nun einstellen müssen, hat sich Anja Lingscheid, Arbeitsrechtlerin bei Herbert Smith Freehills, genauer angeschaut.
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