BGH erklärt „fingierte“ Zustimmung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam
Schlappe für die Postbank – Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 27.4.21 entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen fingieren (Az. XI ZR 26/20).
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