Brexit – „Drittlandstatus“ bringt Änderungen bei der Umsatzsteuer
Während sich die Politik noch um die konkrete Ausgestaltung des EU-Austritts Großbritanniens streitet, bereiten sich die Unternehmen längst auf den Tag X vor. Denn zumindest aus steuerlicher Sicht haben Firmenlenker einige Vorgaben an der Hand, wie sie mit ihren britischen Geschäftspartnern künftig umzugehen haben. Durch den Brexit wird Großbritannien aus umsatzsteuerlicher Sicht zum „Drittlandsgebiet“.
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