Auf eine sehr breite Unterstützung soll die geplante Reform der BVR-Sicherungseinrichtung in den jüngsten Gremiensitzungen gestoßen sein. Jetzt steht auch der Fahrplan für die Reform, die darauf abzielt, „die Präventions- und Sanierungsbanken schneller und effektiver als bisher dabei zu begleiten, Krisensituationen zu verhindern bzw. erfolgreich zu bewältigen“, wie uns der für die Sicherungseinrichtung zuständige BVR-Vorstand Daniel Quinten am Rande der IWF-Tagung in Washington berichtet.

Im November will sich der BVR-Verbandsrat mit den finalen Beschlussvorlagen für die notwendigen Satzungsänderungen befassen, über die dann auf der Mitgliederversammlung im Juni 2026 abgestimmt werden soll. Zuvor gehen BVR-Präsidentin Marija Kolak und Quinten im kommenden Frühjahr auf Roadshow, um die Reformvorschläge mit den Vorständen der Volks- und Raiffeisenbanken zu diskutieren.

Fünf Punkte erfordern Satzungsänderungen

Die bislang nacheinander tagenden Gremien „Zentraler Ausschuss der Sicherungseinrichtung“ und „Regionaler Sanierungsausschuss“ sollen künftig zusammengelegt werden. Damit sollen die Entscheidungswege in der Sicherungseinrichtung effizienter und kürzer sowie der zentrale und regionale Blickwinkel enger verzahnt werden.

In die Satzung festschreiben lassen will sich die Sicherungseinrichtung auch ein generelles Teilnahme- und Rederecht in den Aufsichtsräten und Vertreterversammlungen der Mitgliedsinstitute. Erleichtert werden soll die Möglichkeit, Präventionsbanken und Institute, die gegen Sorgfaltspflichten verstoßen und übermäßige Risiken in den genossenschaftlichen Verbund einschleppen, zu höheren Beiträgen zu verdonnern.

Ausschlussverfahren soll verkürzt werden

Deutlich beschleunigt werden soll auch das sehr langwierige Verfahren zum Ausschluss aus der Sicherungseinrichtung. Aktuell dauert es 18 bis 24 Monate, bis ein Institut, das renitent gegen die Sorgfaltspflichten verstößt, aus der Sicherungseinrichtung geworfen werden kann.

Das liegt vor allem daran, dass derzeit nur die einmal im Jahr tagende Mitgliederversammlung über den Ausschluss entscheidet. Um den Prozess auf neun Monate zu verkürzen, soll das Verfahren künftig vom BVR-Verbandsrat abgeschlossen werden. Der Verbandsrat trifft sich üblicherweise viermal im Jahr.

Engere Einbindung der DZ Bank

Die als Spitzeninstitut bei der Refinanzierung der Ortsbanken eine wichtige Rolle spielende DZ Bank soll nicht nur als eine Art Frühwarnsystem enger mit der Sicherungseinrichtung kooperieren. Der DZ Bank soll es künftig auch erleichtert werden, in der meist zwei bis drei Wochen dauernden Übergangszeit zwischen dem Eintritt eines Stützungsfalls und der Unterzeichnung des Sanierungsvertrags dem havarierten Institut die notwendige Refinanzierung zu sichern. Dazu soll die Sicherungseinrichtung in der Satzung die Möglichkeit erhalten, der DZ Bank eine Ausfallgarantie zu geben.

Um Stützungsfälle möglichst zu vermeiden, unterliegen die Ortsbanken einer Sorgfaltspflicht, alles zu unterlassen, was sie in Existenznöte bringen könnte. Die Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht wird bei der Jahresabschlussprüfung von den genossenschaftlichen Prüfverbänden geprüft. Doch nicht alle Genossenschaftsbanken lassen sich von den Prüfverbänden prüfen. Aktuell sind es fünf Institute, die ihre Bilanzen von externen Wirtschaftsprüfern testieren lassen. Deshalb sollen auch die externen Wirtschaftsprüfer verpflichtet werden, bei diesen Banken die Einhaltung der Sorgfaltspflicht zu überprüfen.