Commerzbank – Orcel muss sich mit Anteilsaufstockung gedulden
Farbe bekennen, ob die Optionsgeschäfte tatsächlich wie geplant aufgehen, muss Unicredit-Chef Andrea Orcel allerdings erst, wenn die EZB das obligatorische Inhaberkontrollverfahren abgeschlossen und die beantragte Genehmigung zur Aufstockung des Commerzbank-Anteils auf bis zu 29,9% genehmigt hat.
Das kann allerdings noch etwas dauern. Denn die Aufsicht, neben der EZB ist auch die BaFin involviert, hat für ein Inhaberkontrollverfahren grundsätzlich 60 Arbeitstage Zeit, um den geplanten Anteilserwerb zu prüfen. Diese Frist startet allerdings erst, wenn die dazugehörigen Unterlagen vollständig bei der EZB und der BaFin eingereicht sind. Ob dies bereits geschehen ist, will die BaFin, wie üblich, nicht verraten. Sollte die Aufsicht nach Beginn der Prüfung weitere Nachfragen haben, kann sich die Frist um maximal 30 Tage verlängern.
Die BaFin führt eine erste Beurteilung des Unicredit-Antrags durch und erstellt einen Entwurf für die EZB. Bei Inhaberkontrollverfahren für deutsche Institute verfügt die BaFin somit über eine Art Vorschlagsrecht, das letzte Wort hat aber die EZB. Mit Blick auf die Unicredit dürfte das Inhaberkontrollverfahren allerdings eine Formalie sein. Denn auch die Unicredit wird von der EZB direkt beaufsichtigt. Die EZB wird deshalb kaum behaupten, die Italiener seien unzuverlässige Kantonisten. Zudem hatte EZB-Chefin Christine Lagarde jüngst Sympathien für europäische Bankenfusionen gezeigt. fm