CUM-CUM

Cum-Cum – BFH-Richterin legt sich mit Finanzwende an

DekaBank und apoBank wehren sich gegen Cum-Cum-Steuernachforderungen. Die Finanzwende will solche Geschäfte kriminalisieren. Eine Bundesfinanzhof-Richterin hält dagegen.

Frank Mahlmeister,
Der Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof © Bundesfinanzhof/Daniel Schwarcz
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