Cum Ex – Justiz lässt M.M. Warburg nicht vom Haken
Das LG Frankfurt hat M.M. Warburg & CO im Cum Ex-Komplex eine weitere Niederlage beschert. Nur wenige Tage nach der ersten mündlichen Verhandlung hat es die Forderung auf Erstattung von Kapitalertragsteuer durch die damalige Depotbank Deutsche Bank abgeschmettert. Zwar bestehe grundsätzlich eine Gesamtschuld und auch eine Abführungspflicht durch die Depotbank, Steuerschuldner aber sei Warburg. Schadenersatz durch die Deutsche Bank stehe Warburg nicht zu.
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