Cum-Ex – Sparkassen im Streit um WestLB-Altlasten fein raus
Rund eine Milliarde Euro Steuergelder hatte die WestLB mit Cum-Ex-Geschäften zwischen 2005 und 2008 in die eigene Tasche gelenkt. Im Streit um die Rückforderungen des Finanzamts fällten die Richter des OLG Frankfurt nun ein Urteil, bei dem den Sparkassenverbänden RSGV und SVWL dicke Steine von den Herzen gefallen sein dürften: Nicht die Abwicklungsanstalt EAA, an der die beiden NRW-Verbände mit je gut 25% beteiligt sind, sondern die landeseigene WestLB-Nachfolgerin Portigon muss für die Rückzahlung aufkommen. Der Steuerzahler entschädigt sich damit also letztlich selbst.
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