Bäume pflanzen, eine Bankkarte aus Holz obendrauf: So werben manche Volksbanken und Sparkassen für ihre „grünen“ Girokonten. Vor Gericht könnte das künftig zu wenig sein. Denn seit dieser Woche gelten Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). So manche Rechtsabteilung, auch bei großen Häusern, dürfte deshalb in den vergangenen Wochen ins Schwitzen geraten sein.

Wer ein Produkt als nachhaltig bewirbt, muss das Versprechen nun belegen können. Das gilt für das grüne Girokonto der Bank ebenso wie für den nachhaltigen Fonds oder die grüne Altersvorsorge des Versicherers. Sonst können etwa Verbraucherzentralen solche Anbieter wegen sogenannten Greenwashings abmahnen und notfalls vor Gericht zerren.

Schwammiger Begriff Nachhaltigkeit

Deutschland setzt damit eine Richtlinie der EU um, die Verbraucher schützen soll. Anwälte hatten die Branche zuletzt immer eindringlicher gewarnt, ihr Marketing anzupassen. Nur: Wie lässt sich ein derart schwammiger Begriff wie Nachhaltigkeit, insbesondere in der Finanzwelt, belegen? Das UWG ermöglicht jetzt, dass am Ende Gerichte darüber entscheiden können, ob die Werbung angemessen war oder nicht. Denn nicht die Aufsicht setzt das Gesetz durch, sondern derjenige, der gegen vermeintliche Verstöße klagt. Auf die Finanzbranche könnte also eine Abmahnwelle zurollen. Diese abzuwehren und sich darüber vor Gericht zu streiten, kann dann teuer werden.

Doch die Branche gibt sich gelassen. Bei der ING, die in Deutschland immerhin ein „Girokonto Future“ mit dem Label „Plus an Nachhaltigkeit“ vertreibt, heißt es auf Nachfrage von PLATOW, dass alle neuen gesetzlichen Vorgaben sorgfältig analysiert würden und die Produktkommunikation entsprechend ausgerichtet sei. „Die geltenden regulatorischen Anforderungen an die Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten unserer Produkte werden eingehalten“, so ein Sprecher.

Gebranntes Kind

Auch die Fondsgesellschaft DWS, in Sachen Greenwashing ein gebranntes Kind, hat Produkt- und Marketingmaterialien überarbeitet. Es seien „insbesondere allgemeine Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sowie Aussagen zur Klimaneutralität“ präzisiert worden. Angaben zur Nachhaltigkeit müssten künftig „verständlich und angemessen belegt“ sein und dürften „kein irreführendes Gesamtbild“ vermitteln. Genau an diesen Maßstäben war die Deutsche Bank-Tochter in der Vergangenheit gescheitert und war wegen überzogener Nachhaltigkeitsversprechen belangt worden.

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) betonte, er habe seine Mitgliedsbanken bereits im März 2026 ausführlich über die Änderungen informiert. Er empfahl, „Werbeaussagen frühzeitig daraufhin zu überprüfen, ob sie von den neuen Regelungen betroffen sind, und unzulässige Angaben zu entfernen“. Zugleich betonte der Verband, die Institute seien rechtlich selbstständig und für ihre jeweilige Produktgestaltung und Kommunikation selbst verantwortlich. Jede Bank entscheidet also selbst, trägt aber auch alleine das Risiko dafür.

Pauschale Versprechen und ihre Grenzen

Auch die Sparkassen haben sich vorbereitet auf die Gesetzesänderung. Künftig gehe es inhaltlich um „die Belegbarkeit von Umweltaussagen, die Grenzen pauschaler Nachhaltigkeitsversprechen und die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln“, so der DSGV.

Wie viele Abmahnungen nun tatsächlich auf die Branche zukommen, ist offen. Von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg droht vorerst keine Gefahr. Sie ist schon häufiger gegen grüne Werbeaussagen vorgegangen. „Wir haben derzeit keine weiteren Abmahnungen geplant“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Anlass für Verbandsklagen seien vor allem Beschwerden von Verbrauchern. „Das Thema Nachhaltigkeit hat zuletzt in unserer Beratung immer seltener eine Rolle gespielt.“

Abmahnen können auch Wettbewerber

Für die Branche ist das eine gute Nachricht, aber keine Entwarnung. Abmahnen dürfen auch Wettbewerber – und die kennen die Holzkarte der Konkurrenz.