DSGV – Rückendeckung für Fahrenschon bröckelt
Das Gesetz ist eindeutig. Wer Steuererklärungen deutlich zu spät abgibt, begeht Steuerhinterziehung, auch wenn er in der Erklärung dann keine Einkünfte verschweigt. Oft stellen die von den Finanzämtern informierten Staatsanwaltschaften die Verfahren zwar ein. Im Fall von Georg Fahrenschon ist dies nicht geschehen, was auf eine größere Summe schließen lässt.
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