Regulatorik

Elderson will Bankenaufseher bleiben – EZB ringt mit ihren Amtszeiten

Der EZB-Rat will die Amtszeit des Niederländers als Vizechef der Bankenaufsicht verlängern. Der Schritt macht ein Problem sichtbar, das bis jetzt nur unvollständig gelöst ist.

Jan Mallien,
Frank Elderson, Vizechef der EZB-Bankenaufsicht
Frank Elderson, Vizechef der EZB-Bankenaufsicht © Felix Schmitt for ECB

Frank Elderson hat sich in der Finanzbranche und der Notenbank nicht nur Freunde gemacht. Als Vizechef der EZB-Bankenaufsicht (SSM) drängt er die Institute, Klimarisiken stärker zu berücksichtigen. Die Betroffenen empfinden seinen Stil zum Teil als forsch. Nun läuft seine Amtszeit in der Aufsicht aus. Elderson will weitermachen. Der EZB-Rat hat vorgeschlagen, sein Mandat als SSM-Vizechef bis zum Ende seiner Amtszeit im Direktorium zu verlängern. Die Entscheidung darüber liegt beim Europäischen Parlament und dem EU-Rat. Der Vorschlag betrifft nicht nur eine Personalie, sondern eine zentrale Schwäche der EZB-Bankenaufsicht.

Wenn Amtszeiten kollidieren

Was auf den ersten Blick wie Kontinuität aussieht, ist mehr als eine Personalfrage. Der Fall legt eine Schwäche der EZB offen, die immer wieder zu Problemen führt. Der Grund liegt in der Konstruktion des Postens. Der Vize-Chef des SSM muss Mitglied des sechsköpfigen EZB-Direktoriums sein, das die Geschäfte der Notenbank führt. Die Krux: Das Aufsichtsamt ist auf 5 Jahre befristet, das Direktoriumsmandat auf 8 Jahre. Damit endet das Aufsichtsmandat, obwohl das Direktoriumsmitglied noch mehrere Jahre im Amt ist.

Das führt nach Ablauf der 5 Jahre zu einer holprigen Nachfolge. Die EZB kann den Posten nicht frei besetzen, sondern nur aus dem kleinen Kreis der Direktoriumsmitglieder auswählen. Dort locken deutlich prestigeträchtigere Aufgaben als der Vizeposten der Bankenaufsicht. Zugleich erfordert die Rolle spezielles aufsichtliches Fachwissen, das nicht jedes Direktoriumsmitglied mitbringt. Dadurch ist es sehr schwer, einen Nachfolger zu finden.

EZB justiert nach, aber nur teilweise

Wie problematisch diese Konstruktion ist, zeigte bereits der Fall Sabine Lautenschläger. Nach dem Ende ihrer Amtszeit als SSM-Vizechefin ließ die EZB den Posten monatelang unbesetzt, bevor sie eine kurzfristige Übergangslösung fand.

Aus dieser Erfahrung hat die EZB Konsequenzen gezogen. Im Sommer 2024 änderte sie ihre Geschäftsordnung und schuf die Option, das Mandat des SSM-Vizechefs bis zum Ende von dessen Amtszeit im Direktorium zu verlängern, also um weitere drei Jahre. Voraussetzung ist allerdings, dass Elderson erneut das formelle Nominierungs- und Anhörungsverfahren durchläuft.

Die Regeländerung entschärft das Besetzungsproblem, löst es aber nicht. Denn auch wenn Elderson SSM-Vizechef bleibt, kann er diesen Posten nicht erneut für eine volle fünfjährige Amtszeit ausfüllen. Solange die Amtszeiten von Direktorium und Bankenaufsicht auseinanderlaufen, bleibt die Nachfolgefrage ein Dauerproblem.

Wo noch Handlungsbedarf besteht

In der EZB sehen es viele Beteiligte heute als Fehler an, dass die Amtszeit für den SSM auf 5 Jahre befristet wurde. Wäre das Mandat des SSM-Vizechefs von vornherein auf acht Jahre ausgelegt, ließe sich die Position gezielt mit einem Aufsichtsexperten besetzen – ohne von vornherein einkalkulieren zu müssen, dass nach fünf Jahren eventuell ein Wechsel ansteht. Der Fall zeigt, dass die Architektur der Bankenaufsicht weitere Nachjustierungen braucht, um praktikabel zu sein.

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