EuGH entscheidet zur EU-Erbrechtsverordnung
Ein Nachlassgericht darf keinen deutschen Erbschein mehr ausstellen, wenn der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen nicht in Deutschland lag. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 21.6.18 entschieden (Az. C-20/17). „Für die zumeist in Deutschland lebenden Erben stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich ihr Erbanspruch nachweisen lässt“, erklärt Katharina Dorth, Expertin für Erbrecht bei der Wirtschaftskanzlei Kümmerlein in Essen.
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