EuGH verpflichtet Unternehmen zur Arbeitszeiterfassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14.5.19 entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Jeder Arbeitnehmer hat ein Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, das in der EU-Grundrechtecharta verbürgt ist und durch die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG weiter präzisiert wird.
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