Banken

HRE-Anlegern scheitern zum dritten Mal vor dem LG München

"

Das Landgericht München I hat den Klagen ehemaliger Aktionäre der Hypo Real Estate (HRE) zum dritten Mal eine Absage erteilt. Mit Beschluss vom 21.6.13 haben die Richter nun auch die Höhe der Abfindung als sachgerecht beurteilt, die die Aktionäre im Rahmen des Squeeze-out erhalten haben.

"

Nachdem selbst Finanzhilfen des Bundes und einiger Privatbanken in Milliardenhöhe die HRE nicht dauerhaft stabilisieren konnten, beschloss der Bund im Jahr 2009, die marode Bank zu übernehmen. Dazu brauchte er eine Aktienbeteiligung von mindestens 90%, um nachfolgend die restlichen Aktionäre über einen Squeeze-out hinaus zu drängen. Durch eine am 2.6.09 beschlossene Kapitalerhöhung erwarb der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) 90% der HRE-Anteile. „Dabei wurden die Aktionäre vom Bezug neu ausgegebener Aktien ausgeschlossen und erhielten beim anschließenden Squeeze-out eine Abfindung in Höhe von 1,30 Euro je Aktie“, schildert Tatjana Schroeder, Partnerin bei SKW Schwarz.

Einige HRE-Aktionäre wehrten sich gegen diesen Beschluss zunächst mit Anfechtungsklagen, weil sie sich durch die Kapitalerhöhung enteignet sahen. Außerdem sahen sie sich in ihren Mitwirkungs- und Teilnahmerechten verletzt, weil die HRE die Frist zur Einberufung der entscheidenden HV verkürzt hatte. Das LG München I entschied allerdings bereits 2011 (Az.: 5 HK O 12377/09), dass der Squeeze-out rechtmäßig war und wurde darin vom OLG München bestätigt (Az.: 7 U 711/11). In dem jüngsten Verfahren (Az.: 5 HK O 19183/09) forderten nun rund 270 HRE-Aktionäre vom SoFFin eine Erhöhung ihrer Abfindung. Auch diese Forderung sah das LG München I als unbegründet an und wies die Klage ab. Die Höhe der Abfindung von 1,30 Euro je Aktie sei angemessen gewesen.

„Auch mit dieser hoffentlich letzten Entscheidung bleibt das Landgericht seiner strenge Linie gegenüber den HRE-Aktionären in aller Konsequenz treu“, so Schroeder. „Dies ist auch im Interesse der deutschen Steuerzahler, die anderenfalls die Forderungen der HRE-Aktionäre zu schultern hätten. Insoweit hat das Landgericht München nicht nur juristisch korrekt, sondern auch gesellschaftspolitisch ausgewogen entschieden.“

Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse