Kirchensteuer – Geld für den guten Zweck
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Die beiden großen Kirchen genießen eine Reihe von Privilegien, etwa die Verwaltung, Festsetzung und Erhebung der Steuer durch den Staat. Das erregt seit Jahrzehnten die Gemüter. Wir erinnern an die hitzige Debatte innerhalb der FDP in den 1970er Jahren, als Hildegard Hamm-Brücher und Ingrid Matthäus-Maier über die Trennung von Kirche und Staat die Klingen kreuzten. Der Unmut über die Kirchen, die Banken und Finanzämter für ihre Zwecke einspannen, flackert erneut auf, seit die der Kirche zustehenden Abgaben auf Kapitalerträge ebenfalls direkt an der Quelle einbehalten und an die Finanzämter abgeführt werden.
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